1. Die alte AO (zuletzt geändert 1999) "findet, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, Anwendung für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2003 ihr Studium der Medizin bereits aufgenommen haben." (§ 42 neue AO) Für die, die im WS 03/04 anfangen, muss die erste Prüfung nach der neuen AO zum ersten Mal nach zwei Jahren im Herbst 2005 stattfinden: die heißt dann (neu!) Erste Ärztliche Prüfung und ist dem jetzigen Physikum/der Ärztlichen Vorprüfung ziemlich ähnlich..
Für wen von den schon vor dem 1. 10. 2003 Studierenden ist nun "Abweichendes bestimmt"? Kurz: für alle, die dann die Zweite Ärztliche Prüfung noch nicht haben. Aber je nachdem, welches der vorhergehenden Examina sie wann machen, sind die Abweichungen andere:

2. "Studierende ..., die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben, legen diese bis zum 30. April 2006 nach der ..." alten AO ab (§ 43 Abs.1 neue AO).
Das heißt: alle, die jetzt studieren und alle die zum nächsten Winter- und nächsten SommerSemester (2003) anfangen, können bis einschl. Frühjahr 2006 nach jetziger Weise die Ärztliche Vorprüfung machen. Die im SS 2003 nach alter AO anfangen, haben dann max. sechs Semester Zeit, das jetzige Physikum zu machen. Wer dann die Ärztliche Vorprüfung noch nicht hat, muss alle Prüfungen nach neuer AO machen.

3. "Studierende ..., die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung bereits bestanden haben, den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aber noch nicht bestanden haben, legen diesen bis zum 1. Oktober 2005 nach ..." alter AO ab und studieren dann nach neuer AO weiter. (§ 43 Abs. 2 neue AO).

4. "Studierende ..., die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung bereits bestanden haben, den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis zum 1. Oktober 2005 nach ..." alter AO "aber nicht bestanden haben" studieren nach neuer AO weiter. (§ 43 Abs. 3 neue AO).
Unterschiede bei den Studierenden nach 3. und 4. gibt es dann bei der Gesamtnotenberechnung.

5. "Studierende ..., die am 1. Oktober 2003 den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bereits bestanden haben, den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aber noch nicht bestanden haben, legen diesen bis zum 1. Oktober 2006 nach ..." alter AO ab. (§ 43 Abs. 4 neue AO). Für diese gelten die alten Vorschriften auch für PJ und Dritten Abschnitt ((§ 43 Abs. 5 neue AO). Wer den zweiten Abschnitt bis 2006 nicht ablegt, muss das neue 2. Staatsexamen ablegen.

6. "Studierende ..., die am 1. Oktober 2003 den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bereits bestanden haben", machen auch PJ und Dritten Abschnitt nach alter AO. (§ 43 Abs. 6 neue AO).

zusammengestellt von Dr. Udo Schagen (ohne Gewähr)

Übersicht:

 

Am 01.10.2003 bestanden.

Weiteres Studium:

Vorklinik:

 

Keine
ärztliche Vorprüfung (Physikum)

  • bis 01.04.2006 Physikum nach alter ÄAppO
    und
  • 2.Abschnitt d.€P nach neuer ÄAppO*

Ärztliche Vorprüfung
(Physikum)

  • bis 01.10.2005 1.Abschnitt d.€P nach alter ÄAppO
    und

 

  • 2.Abschnitt d.ÄP nach neuer ÄAppO
    (+Verrechnung)**

    oder

 

  • nur 2.Abschnitt d.ÄP nach neuer ÄAppO*

Klinik:

1.Abschnitt d.ÄP

  • bis 01.10.2006 2.Abschnitt d.ÄP nach alter ÄAppO
    →bis zum Schluss nach alter ÄAppO

    oder
  • ab 30.09.2006 2.Abschnitt d.ÄP nach neuer ÄAppO (+Verrechnung)**

2.Abschnitt d.ÄP

bis zum Schluss nach alter ÄAppO

*Gesamtnote = Note im Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
**Gesamtnote = 1 Sechstel (Note 1.Abschnitt) + 5 Sechstel (Note 2.Abschnitt)