F.A.Q.'s zur neuen Approbationsordnung
1. Wird das Physikum/1. Ärztliche Prüfung angerechnet?
Wer am 1.10.2003 das Physikum noch nicht erfolgreich absolviert hat, absolviert dieses bis zum 30.04.2006 nach alter AO. Der klinische Abschnitt wird komplett nach neuer AO absolviert, Endnote des Klinischen Abschnitts ist das Ergebnis der 2. Ärztlichen Prüfung. Die Abschlussnote des Medizinstudiums errechnet sich nach neuer AO aus 1/3 1. Ärztliche Prüfung und 2/3 2. Ärztliche Prüfung. Sollte es nach §43 Satz 3 nicht gelingen, dass 1. Staatsexamen vor der Frist erfolgreich zu absolvieren, so wird keine Gesamtnote gebildet, sondern die der 2. Ärztlichen Prüfung als abschließende Note genommen.
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2. Wird das 1. Staatsexamen angerechnet?
Das 1. Staatsexamen wird für die unter die Übergangsrelegung fallenden Studierenden zu 1/6, die 2. Ärztlichen Prüfung zu 5/6 in die Endnote einfließen, wenn das 2. Staatsexamen nicht vor dem 1.10.2006 erfolgreich absolviert wurde.
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3. Kann das 1. Staatsexamen nach dem 1.10.2003 noch absolviert werden?
Ja, das 1. Staatsexamen wird noch bis zum 1.10.2005 angeboten. Kann also theoretisch auch bis zu diesem Zeitpunkt absolviert werden und fließt dann zu 1/6 in die Endnote ein. Die Ausschlussfrist, die festlegt nach welcher Approbationsordnung studiert wird, richtet sich jedoch nach dem Stand am 1.10.2003. Wer zu diesem Datum das 1. Staatsexamen nicht absolviert hat, hat folgende Wahlmöglichkeiten
| 1. Staatsexamen ableisten |
Alle weiteren Semester nach der neuen AO |
| 1. Staatsexamen nicht nachholen |
Sem. 5+6 nach alter AO absolviert, aber für die Zulassung zur 2. Ärztlichen Prüfung werden Äquivalenzbescheinigungen des Dekanats benötigt. |
alle Semester nach dem 1.10.2005 nach neuer AO, evtl. Nachbelegen von Querschnittsfächern notwendig. |
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4. Werden die Fächer zu Blöcken zusammengefaßt und wenn ja, welche?
Die neue AO sieht 22 + 12 benotete Leistungsnachweise vor. Dabei existieren 21 Hauptfächer, ein Wahlfach und die 12 Querschnittsbereiche. Die Universitäten müssen min. 3 Leistungsnachweise (LN) als sog. fächerübergreifende LN's anbieten, d.h. min 3 Fächer müssen zusammen geprüft und auf einem Schein als bestanden bescheinigt werden. Probleme könnten hier für die Studienortwechsler entstehen, die zwar Äquivalenzbescheinigungen für Kurse erhalten müssen, die Prüfung aber immer als ganzes ablegen müssen. Zusätlich ist in der neuen AO noch die Teilnahme an 5 Blockpraktika (Innere Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde, Allgemeinmedizin) notwendig.
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5. Wie wird der Stundenplan aussehen?
Der Stundenplan wird auch Sache der Universität werden. Doch durch die stärkere Einbindung des bed-side teaching (Unterricht am Krankenbett) und an vielen Hochschulen der Kleingruppenseminare wird der Stundenplan anders aussehen, als zuvor. Wichtig zu bedenken ist auch, dass viele Universitäten auf Studienjahre umgestellt haben und somit, wie z.B. in Heidelberg geschehen die Semesterferien den örtlichen Bedürfnissen an Prüfungen und Praktika anpassen können.
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6. Wie werden die Noten in den einzelnen Fächern angerechnet?
Die Endnote wird sich aus den schriftlich wie praktischen Resultaten der 2. Ärztlichen Prüfung ableiten. Die benoteten Fächer werden jedoch auf dem Abschlußzeugnis, ähnlich einem Abiturzeugnis einzeln aufgeführt. Hintergedanke ist die stärkere Gewichtung der einzelnen Zwischenprüfungen und Fächer.
Nach alter AO erworbene Scheine müssen ggfs. durch eine Äquivalenzbescheinigung (stellen die örtlichen Dekanate aus) zugelassen werden. Dabei wird auf eine nachträgliche Benotung laut LPÄ's verzichtet, das Fach wird mit einem Strich gekennzeichnet. Für Fächer, für die es nach alter AO keine äquivalenten Kurse gab, müssen diese Leistungen nachgereicht werden, was natürlich eine Verlängerung des Studiums nach sich ziehen kann.
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7. Wie wird sich die Endnote zusammensetzen?
Die Endnote des Medizinstudiums nach neuer AO setzt sich zusammen aus 1/3 1. Ärztliche Prüfung und 2/3 2. Ärztliche Prüfung. Wie die Berechnung mit gemischter AO (altes Physikum & neues Abschlussexamen) aussieht, ist der neuen AO nicht zu entnehmen.
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8. Wie wird die neue 2. Ärztliche Prüfung aussehen?
Zur Zeit ist eine Prüfungswoche im Gespräch; 3 Tage schriftlich und 2 Tage praktisch/mündlich.
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9. Was ist mit dem AIP?
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales sieht eine Abschaffung des AiP/ÄiP für alle die Studenten vor, die nach dem 1.10.2004 ihr Studium beenden.
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Hauptfächer nach neuer AO §27 Abs. 1
- Allgemeinmedizin,
- Anästhesiologie,
- Arbeitsmedizin, Sozialmedizin,
- Augenheilkunde,
- Chirurgie,
- Dermatologie, Venerologie,
- Frauenheilkunde, Geburtshilfe,
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
- Humangenetik,
- Hygiene, Mikrobiologie, Virologie,
- Innere Medizin,
- Kinderheilkunde,
- Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik,
- Neurologie,
- Orthopädie,
- Pathologie,
- Pharmakologie, Toxikologie,
- Psychiatrie und Psychotherapie,
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
- Rechtsmedizin,
- Urologie,
- Wahlfach
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Querschnittsfächer nach neuer AO §27 Abs. 1
- Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik,
- Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin,
- Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliche Gesundheitspflege
- Infektiologie, Immunologie,
- Klinisch-pathologische Konferenz,
- Klinische Umweltmedizin,
- Medizin des Alterns und des alten Menschen,
- Notfallmedizin,
- Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie,
- Prävention, Gesundheitsförderung
- Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz,
- Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilkunde,
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Mögliche Wahlfächer nach neuer AO Anlage 3
- Allergologie
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Angiologie
- Arbeitsmedizin
- Augenheilkunde
- Balneologie und Medizinische Klimatologie
- Betriebsmedizin
- Bluttransfusionswesen
- Chirotherapie
- Chirurgie
- Diagnostische Radiologie
- Endkrinologie
- Flugmedizin
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Gastroenterologie
- Gefäßchirurgie
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
- Hämatologie und Internistische Onkologie
- Handchirurgie
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Herzchirurgie
- Homöopathie
- Humangenetik,
- Hygiene und Umweltmedizin
- Innere Medizin,
- Kardiologie
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Kinderchirurgie
- Kinderheilkunde,
- Kinderkardiologie
- Kinderradiologie
- Klinische Pharmakologie
- Laboratoriumsmedizin
- Medizinische Genetik
- Medizinische Informatik
- Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
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- Naturheilverfahren
- Neonatologie
- Nephrologie
- Nervenheilkunde
- Neurochirurgie
- Neurologie
- Neuropathologie
- Neuroradiologie
- Nuklearmedizin
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Orthopädie
- Pathologie
- Pharmakologie und Toxikologie
- Phlebologie
- Phoniatrie und Pädaudiologie
- Physikalische Therapien
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Plastische Chirurgie
- Plastische Operationen
- Pneumologie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychoanalyse
- Psychotherapeutische Medizin
- Psychotherapie
- Rechtsmedizin,
- Rehabilitationswesen
- Rheumatologie
- Sozialmedizin
- Sportmedizin
- Stimm- und Sprachstörungen
- Strahlentherapie
- Thoraxchirurgie
- Transfusionsmedizin
- Tropenmedizin
- Umweltmedizin
- Unfallchirurgie
- Urologie,
- Viszeralchirurgie
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